© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Immobilienlexikon  
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Wertermittlung

Die Wertermittlung dient der Ermittlung des Verkehrswertes, der meist Grundlage

des Kaufpreises eines Hauses bildet, und zur Ermittlung des Beleihungswertes.

Beleihungswert ist der nachhaltig dauerhafte Wert einer Immobile und darf nicht

verwechselt werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der

Beleihungswert nimmt eine zentrale Funktion in der Immobilienfinanzierung ein, da

er zur Ermittlung der Beleihungsgrenze herangezogen wird, der längerfristigen

Risikobeurteilung dient und damit wichtiger Teil der Kreditentscheidung wird. Im

Unterschied zum Verkehrswert, welcher stichtagsbezogen ermittelt wird, werden bei

der Beleihungswertermittlung die dauerhaften Eigenschaften und die Nachhaltigkeit

der Erträge zugrunde gelegt, da das bewertete Objekt für mehrere Jahre als

Kreditsicherheit dienen soll. Vor dem Hintergrund der Risikominimierung liegt der

Beleihungswert häufig unter dem Verkehrswert. In Abhängigkeit von dem zu

finanzierenden Objekt wird der Beleihungswert auf verschiedene Arten berechnet.

Bei eingenutzten Ein-/ und Zweifamilienhäuser, sowie Eigentumswohnungen wird

der Beleihungswert nach dem Sachwert (Boden- und Gebäudewert) ermittelt. Bei

der Ermittlung des Gebäudewertes wird ein gewisser Sicherheitsabschlag zu den

jeweils aktuellen Herstellungskosten in Ansatz gebracht. Bei Mehrfamilienhäusern

und anderen Renditeobjekten wird zuzüglich zum Sachwert der Ertragswerts

bestimmt, wobei der Ertragswert im Vordergrund steht. Die Basis des Ertragswertes

bildet die auf Dauer erzielbaren Mieteinnhamen.

   Wohndichte

Statistik: statistisches Maß für den Wohnstandard oder die Belegung von

Wohnungen; in der Regel werden die Bewohner je Wohnung, je Wohnraum

beziehungsweise je m2 Wohnraum ermittelt oder die Zahl der auf 1 000 Einwohner

entfallenden Wohnungen (oder Wohnräume). Während im früheren Bundesgebiet

(1996) auf je 1 000 Einwohner 440 Wohnungen entfallen, sind es in den neuen

Bundesländern 466. Unterschiede ergeben sich auch bei der duchschnittlichen

Wohnfläche je Wohnung (früheres Bundesgebiet: 87,1 m2, neue Länder: 70,0 m2)

und je Einwohner (38,3 m2 beziehungsweise 32,6 m2) sowie bei der Anzahl der

Räume je Wohnung (4,4 beziehungsweise 4,0) und je Einwohner (2,0

beziehungsweise 1,9).

   Wohnfläche

Zur Wohnfläche zählt die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die

zur Wohnung gehören exklusive der Grundfläche von Zubehörräumen wie Keller,

Dachräumen und Räumen, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht

genügen, sowie von Geschäfts- und Wirtschaftsräumen. Die Wohnfläche wird

herangezogen für die Finanzplanung und die Darlehensbewilligung, sowie in

Kombination mit den Baukosten zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines

Bauvorhabens.

   Wohnrecht

Befugnis, in einem Gebäude oder Teilen desselben zu wohnen. Ein im Grundbuch

vorgemerktes W. bleibt bei einem Verkauf des Grundstücks bestehen, ist jedoch

nicht auf andere Personen übertragbar.