© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Immobilienlexikon
Wertermittlung
Die Wertermittlung dient der Ermittlung des Verkehrswertes, der meist Grundlage
des Kaufpreises eines Hauses bildet, und zur Ermittlung des Beleihungswertes.
Beleihungswert ist der nachhaltig dauerhafte Wert einer Immobile und darf nicht
verwechselt werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der
Beleihungswert nimmt eine zentrale Funktion in der Immobilienfinanzierung ein, da
er zur Ermittlung der Beleihungsgrenze herangezogen wird, der längerfristigen
Risikobeurteilung dient und damit wichtiger Teil der Kreditentscheidung wird. Im
Unterschied zum Verkehrswert, welcher stichtagsbezogen ermittelt wird, werden bei
der Beleihungswertermittlung die dauerhaften Eigenschaften und die Nachhaltigkeit
der Erträge zugrunde gelegt, da das bewertete Objekt für mehrere Jahre als
Kreditsicherheit dienen soll. Vor dem Hintergrund der Risikominimierung liegt der
Beleihungswert häufig unter dem Verkehrswert. In Abhängigkeit von dem zu
finanzierenden Objekt wird der Beleihungswert auf verschiedene Arten berechnet.
Bei eingenutzten Ein-/ und Zweifamilienhäuser, sowie Eigentumswohnungen wird
der Beleihungswert nach dem Sachwert (Boden- und Gebäudewert) ermittelt. Bei
der Ermittlung des Gebäudewertes wird ein gewisser Sicherheitsabschlag zu den
jeweils aktuellen Herstellungskosten in Ansatz gebracht. Bei Mehrfamilienhäusern
und anderen Renditeobjekten wird zuzüglich zum Sachwert der Ertragswerts
bestimmt, wobei der Ertragswert im Vordergrund steht. Die Basis des Ertragswertes
bildet die auf Dauer erzielbaren Mieteinnhamen.
Wohndichte
Statistik: statistisches Maß für den Wohnstandard oder die Belegung von
Wohnungen; in der Regel werden die Bewohner je Wohnung, je Wohnraum
beziehungsweise je m2 Wohnraum ermittelt oder die Zahl der auf 1 000 Einwohner
entfallenden Wohnungen (oder Wohnräume). Während im früheren Bundesgebiet
(1996) auf je 1 000 Einwohner 440 Wohnungen entfallen, sind es in den neuen
Bundesländern 466. Unterschiede ergeben sich auch bei der duchschnittlichen
Wohnfläche je Wohnung (früheres Bundesgebiet: 87,1 m2, neue Länder: 70,0 m2)
und je Einwohner (38,3 m2 beziehungsweise 32,6 m2) sowie bei der Anzahl der
Räume je Wohnung (4,4 beziehungsweise 4,0) und je Einwohner (2,0
beziehungsweise 1,9).
Wohnfläche
Zur Wohnfläche zählt die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die
zur Wohnung gehören exklusive der Grundfläche von Zubehörräumen wie Keller,
Dachräumen und Räumen, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht
genügen, sowie von Geschäfts- und Wirtschaftsräumen. Die Wohnfläche wird
herangezogen für die Finanzplanung und die Darlehensbewilligung, sowie in
Kombination mit den Baukosten zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines
Bauvorhabens.
Wohnrecht
Befugnis, in einem Gebäude oder Teilen desselben zu wohnen. Ein im Grundbuch
vorgemerktes W. bleibt bei einem Verkauf des Grundstücks bestehen, ist jedoch
nicht auf andere Personen übertragbar.