© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Immobilienlexikon
Schufa
Der User erklärt sich damit einverstanden, dass die hier angegebenen Daten bei der
zuständigen Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine
Kreditsicherung) überprüft werden, wenn er nach Erhalt eines Kreditangebotes sich
für die Freigabe seiner persönlichen Daten entschlossen hat und auf einem
gesonderten Antrag durch seine persönlich geleistete Unterschrift sein
Einverständnis dafür abgegeben hat. Abkürzung für Schutzgemeinschaft für
allgemeine Kreditsicherung, Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditinstitute
und anderer kreditgebender Wirtschaftsunternehmen, repräsentiert durch die
Bundesschufa, regional verteilt auf 13 Schufagesellschaften. Aufgabe der Schufa ist
es, ihren Vertragspartnern Informationen zu geben, die sie vor Verlusten im
Kreditgeschäft schützen.
Schuldübernahme
Schuldübernahme ist der im Einvernehmen aller Vertragsparteien vorgenommene
Eintritt eines neuen Darlehensnehmers in einen bestehenden Darlehensvertrag
unter gleichzeitigem Ausscheiden des bisherigen Darlehensnehmers.
Schuldzinsen
Schuldzinsen sind in der Volkswirtschaft das Entgelt für die Überlassung von
Finanzierungsmitteln. Schuldzinsen sind bei vermieteten Immobilien als
Werbungskosten grundsätzlich absetzungsfähig. Bei neu errichteten
selbstgenutzten Wohnungen, für die der Bauantrag nach dem 30.09.1991 gestellt
wurde, und die vor dem 1.1.1995 fertiggestellt oder vor diesem Zeitpunkt im Jahr
der Fertigstellung angeschafft wurden, können (gem.§ 10e, Abs. 6a EStG) die mit
diesem Objekt in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Schuldzinsen im Jahr
der Herstellung und in den folgenden Jahren bis zur Höhe von jeweils € 6.000
steuerlich als Sonderausgaben abgezogen werden. Im übrigen sind Zinsen bei
selbstgenutzten Objekten nicht abzugsfähig.
Sonderausgaben
Im Steuerrecht (§§10, 10a-f EStG) genau festgelegte Aufwendugen, die im Rahmen
der Einkommensbesteuerung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden
können (z.B. Kosten vor Bezug eines Eigenheims, Aufwendungen für die
Altersvorsorge, Ausbildungskosten, Spenden, Unterhaltungsleistungen an getrennt
lebende Ehegatten, Kirchensteuer, der Verlustrücktrag und- vortrag sowie die
Abzugsbeträge zur Förderung des Wohneigentums).
Sondereigentum
Im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum ist das Sondereigentum Alleineigentum
des Wohnungseigentümers. Zum Sondereigentum gehören die Räume, die in der
Teilungserklärung als Sondereigentum bezeichnet sind.
Sondernutzungsrechte
Sondernutzungsrechte räumen einem oder einer Gruppe von Sondereigentümern
ein i.d.R. alleiniges Nutzungsrecht bestimmter Teile des Gemeinschaftseigentums
ein. Sie sind aus dem Grundbuch ersichtlich und werden in der Teilungserklärung
aufgeführt. Sondernutzungsrechte können z.B. PKW-Stellplätze, Gartenflächen vor
Parterrewohnungen oder auch Hausfassaden zwecks Werbung sein.
Sondertilgung
Als Sondertilgung beizeichnet man die Möglichkeit zur Tilgung, die über die im
Darlehensvetrag vorher vereinbarten Leistungsraten hinausgeht. Bei einem Großteil
der Kreditinstitute ist die Sondertilgung nur mit einer gesonderten Zustimmung
möglich. Kreditinstitute können hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen,
wodurch Sondertilgungen häufig unrentabel werden.