© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Immobilienlexikon
Objektverbrauch
Die Förderung zur Bildung von Wohneigentum in Form der Eigenheimzulage kann
man grundsätzlich nur einmal im Leben für die Herstellung oder den Erwerb von
selbstgenutztem Wohnraum erhalten. Wurde die Eigenheimzulage bereits einmal in
Anspruch genommen, tritt der Fall des Objektverbrauchs ein. Davon unberührt sind
Fälle, in denen die Eigenheimzulage nicht für den gesamten Zeitraum genutzt
wurden und somit eine Teilförderung beantragt werden kann.
Objektwert
Verkehrswert, dass heißt der erzielbare Verkausfwert.