© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Immobilienlexikon  
AGB

 Objektverbrauch

Die Förderung zur Bildung von Wohneigentum in Form der Eigenheimzulage kann

man grundsätzlich nur einmal im Leben für die Herstellung oder den Erwerb von

selbstgenutztem Wohnraum erhalten. Wurde die Eigenheimzulage bereits einmal in

Anspruch genommen, tritt der Fall des Objektverbrauchs ein. Davon unberührt sind

Fälle, in denen die Eigenheimzulage nicht für den gesamten Zeitraum genutzt

wurden und somit eine Teilförderung beantragt werden kann.

   Objektwert

Verkehrswert, dass heißt der erzielbare Verkausfwert.