 
 
  © Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
 
 
 
 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
 
  Der Makleralleinauftrag
    
 
 
  
  
 
 
 
  Warum ist der Verkaufsauftrag so wichtig?
  Gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen 
  Maklerunternehmen einen konkreten Verkaufsauftrag erteilt.
  Der Makleralleinauftrag.
  Mit dem Verkaufsauftrag verpflichten Sie den Makler für die Vertragslaufzeit zu 
  intensiven Bemühungen, um den Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. 
  Zu den Aktivitäten des Maklers zählt, dass er auf eigene Kosten angemessene, 
  intensive Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichtet der 
  Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten.
  Der Makler stellt bei einem klaren, präzisen Verkaufsauftrag sein ganzes 
  Fachwissen, seine Verbindungen, sein Marketinginstrumentarium und seine 
  Marktkenntnisse, sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklung eines 
  Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden. Er ist dem Kunden – dem 
  Auftraggeber - auch zu äußerster Sorgfalt und Treue verpflichtet.
  Der Makler schafft damit der Immobilie einen eindeutigen Auftritt am Markt und 
  kann mit anderen Kollegen auch im Rahmen eines Gemeinschaftsgeschäftes die 
  Immobilie anbieten. Der Auftraggeber hat die volle Kontrolle über das Anbieten 
  seines wertvollen Immobilienvermögens und kann jederzeit vom Makler Bericht 
  verlangen über seine Aktivitäten und das Einhalten des Vertrages. Damit hat der 
  Auftraggeber hohe Sicherheit für die Werthaltigkeit seines Vermögens und erzielt 
  den besten Preis.
  Risiken ohne Verkaufsauftrag.
  Anders gestaltet sich die Situation beim allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichtet 
  einen Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. 
  Er kann einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. 
  Werden, wie es bei Allgemeinaufträgen – oder dem schlichten Einverständnis des 
  Eigentümers - immer noch geschieht, verschiedene Makler parallel beauftragt 
  oder über die Verkäuflichkeit informiert mit der Anmerkung: „...wenn Sie einen 
  Käufer haben, dann können Sie’s ja anbieten“ , riskiert der mögliche Käufer, am 
  Ende mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen (Grundlage ist der § 652 
  BGB).
  Zudem besteht die Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie 
  "zu Tode angeboten" wird. So ist immer wieder festzustellen, dass die gleiche 
  Immobilie im Anzeigenteil der gleichen Zeitung oder mehrfach im gleichen 
  Immobilienportal – oftmals zu unterschiedlichen Preisen (!) - mehrfach inseriert 
  wird. Dies lässt weder das Angebot selbst, noch die Verkaufsabsicht des 
  Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen.
  Ernsthafte Interessenten suchen sehr intensiv und stellen sofort fest, welche 
  Immobilien mehrfach angeboten werden – und verlieren in diesem Moment das 
  Interesse, d.h. ein Verkauf zu guten Bedingungen wird eher unwahrscheinlicher: 
  viele Köche verderben den Preis!
  Nur beim präzisen Verkaufsauftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung 
  zu. Darauf darf bei der komplizierten Materie niemand leichtfertig verzichten.
  Maklerauftrag erteilen!